Allgemeine
Mietbedingungen
Stand 01.2011
1.Vertragsabschluß
Der Mietvertrag kommt zustande durch
schriftliche ,mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters und
schriftliche Bestätigung des Vermieters. Der Mietvertrag ist gültig ohne
Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder auch mehrere Personen sein
,sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Die
Leistungen sind erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages gebucht.
Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und
Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum
eines Kalendertages. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem
Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom
Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht
vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag
nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis
eines Schaden bleibt den Vermieter vorbehalten.
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils
gültigen Preisliste. Anzahlungen müssen spätestens 7 Tage nach Eingang des
Vertrages beim Vermieter geleistet werden, andernfalls verliert der Vertrag
seine Gültigkeit. Restzahlungen erfolgen bei Abholung der Mietgegenstände. Bei
Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar fällig. Bei
Bestellungen, die eine Mietdauer von drei Tagen und mehr umfassen, ist eine
Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises fällig. Gruppen,
Mindestbestellung drei Boote, haben auch bei Tagesbestellungen eine Anzahlung
von min. 30% zu leisten.
Bei Verlust und / oder Beschädigung der
Mietgegenstände haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist
voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.
Schäden die durch das führen der Boote verursacht werden sind auch vom Mieter
zu leisten. Der Vermieter weist in diesem Zusammenhang darauf hin ,daß die
Boote und das sonstige Zubehör ausschließlich zu Kanufahrten mit
Freizeitcharakter entliehen werden.
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen
den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen. Es sei denn das der
Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf
einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.
Wenn ein Mieter einen Vertrag über die
Dauer von 2 und mehr Tagen abgeschlossen hat oder mehr als ein Boot bestellt
hat, gelten die folgenden Vereinbarungen:
Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor
Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von10 %
berechnet.
Tritt der Mieter weniger als 21 Tage vor
Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 %
berechnet.
Tritt der Mieter 5 Tage vor Mietbeginn vom
Vertrag zurück, wird der volle Mietpreis fällig.
Der Mieter bestätigt ,daß die Benutzer der
Boote Schwimmer sind. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung
aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das tragen von
Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem
gereinigten Zustand abzugeben. Andernfalls wird für die Reinigung der Boote
eine Gebühr in Höhe von 20,-€ (Euro) pro Boot erhoben. Bei groben Verstößen
gegen gesetzliche oder Miet vertragliche Verpflichtungen behält sich der
Vermieter vor die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit
einzuziehen ohne Erstattung des Mietpreises. Es Gelten die Bestimmungen der
Landesverordnung über die Benutzung von Wasserfahrzeugen zur gewerbsmäßigen
Personenbeförderung und zur gewerbsmäßigen Bootsvermietung auf den Gewässern
Schleswig-Holsteins vom30.04.1969. Weiterhin ist Die Promillegrenze der
Straßenverkehrsordnung einzuhalten!
Eine evtl. Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen
Vertragsinhaltes nicht.