Stand 01.2007
1.Vertragsabschluß
Der
Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche ,mündliche oder telefonische
Bestellung des Mieters und schriftliche Bestätigung des Vermieters. Der
Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine
oder auch mehrere Personen sein ,sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich als
Mieter bezeichnet werden. Die Leistungen sind erst nach Eingang des
unterschriebenen Mietvertrages gebucht.
Die
Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich
vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine Verlängerung
der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der
vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine
Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen,
berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin
den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schaden bleibt den Vermieter
vorbehalten.
Der
Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anzahlungen müssen
spätestens 7 Tage nach Eingang des Vertrages beim Vermieter geleistet werden,
andernfalls verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Restzahlungen erfolgen bei
Abholung der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei
Abholung der Boote in bar fällig. Bei Bestellungen, die eine Mietdauer von
drei Tagen und mehr umfassen, ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30%
des Mietpreises fällig. Gruppen, Mindestbestellung drei Boote, haben auch bei
Tagesbestellungen eine Anzahlung von min. 30% zu leisten.
Bei
Verlust und / oder Beschädigung der Mietgegenstände haften Mieter und
Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch
wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind. Schäden die durch das führen
der Boote verursacht werden sind auch vom Mieter zu leisten. Der Vermieter
weist in diesem Zusammenhang darauf hin ,daß die Boote und das sonstige Zubehör
ausschließlich zu Kanufahrten mit Freizeitcharakter entliehen werden.
Schadensersatzansprüche
des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen. Es
sei denn das der Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des
Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Vermieters beruht.
Wenn
ein Mieter einen Vertrag über die Dauer von 2 und mehr Tagen abgeschlossen
hat oder mehr als ein Boot bestellt hat, gelten die folgenden Vereinbarungen:
Tritt
der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von10 % berechnet.
Tritt
der Mieter weniger als 21 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % berechnet.
Tritt
der Mieter 5 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird der volle Mietpreis
fällig.
Der
Mieter bestätigt ,daß die Benutzer der Boote Schwimmer sind. Für
Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden
wegen der Unfallgefahr auf das tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Sämtliche
Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben. Andernfalls wird
für die Reinigung der Boote eine Gebühr in Höhe von 10,-€
(Euro)
pro Boot erhoben. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder Miet
vertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor die gemieteten
Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit einzuziehen ohne Erstattung
des Mietpreises. Es Gelten die Bestimmungen der Landesverordnung über die
Benutzung von Wasserfahrzeugen zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung und
zur gewerbsmäßigen Bootsvermietung auf den Gewässern Schleswig-Holsteins
vom30.04.1969. Weiterhin ist Die Promillegrenze der Straßenverkehrsordnung
einzuhalten!
Eine
evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen die
Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.